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REACH.....Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien
Im Sinne der Chemikalienverordnung REACH sind wir "HÄNDLER".
Damit gilt für unser Haus die Pflicht zur Weitergabe von Informationen hinsichtlich der eingesetzen Chemikalien in beide Richtungen, zu Kunden (ANWENDER), wie auch zu Lieferanten ( HERSTELLER, IMPORTEUR).
Diese Informationspflicht erfüllen wir voll und umfassend.
Für weiter Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support: support@hartlmaier.de
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